Notwendige Treppe
Die Landesbauverordnungen schreiben vor, dass es eine notwendige Treppe geben muss. Diese gehört zum ersten Rettungsweg in Notfällen.
Die Landesbauverordnungen schreiben vor, dass es eine notwendige Treppe geben muss. Diese gehört zum ersten Rettungsweg in Notfällen.
Von der Neigung einer Treppe ist es abhängig, wie komfortabel man die Treppe begehen kann. Dabei ist die Bequemlichkeit umso höher, je niedriger die Neigung der Treppe ist. In der Regel sind Wohnungstreppen um 40 bis 45 Grad geneigt.
Sind zusätzlich zu Haupttreppen errichtete Treppen, oder solche, die zu nicht alltäglich genutzten Räumen führen.